Grundstückbesitzer haften grundsätzlich für ihre Bäume. Die Verkehrssicherungspflicht ist hier klar gesetzlich definiert – kommt es zu Schäden durch heruntergebrochene Äste, wird der Besitzer zur Verantwortung gezogen. Es könnten sich dann Schadensersatzansprüche ergeben, wenn sich herausstellt, dass der Baum nicht sorgfältig kontrolliert und gepflegt wurde, oder dass nicht genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
Um es nicht soweit kommen zu lassen, beraten Sie unsere Experten, erstellen Angebote und leiten rechtzeitig nach Auftragserteilung und sofern erforderlich nach Vorlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung die notwendige Pflegemaßnahmen ein.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Baumpflege in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.